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LG Mannheim, 03.06.2009 - 4 S 17/09 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung von Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung eines Vermieters nach Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung; Anspruch eines Vermieters gegen einen Mieter auf Ersetzung von Grundsteuerkosten ohne entsprechende Vereinbarung hinsichtlich ...
Verfahrensgang
- AG Mannheim, 17.12.2008 - 8 C 245/08
- LG Mannheim, 03.06.2009 - 4 S 17/09
- BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 185/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- AG Mannheim, 17.12.2008 - 8 C 245/08
Wohnraummiete: Vereinbarung der Umlage der Grundsteuer
Auszug aus LG Mannheim, 03.06.2009 - 4 S 17/09
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Mannheim vom 17.12.2008 (Az. 8 C 245/08 ) wird zurückgewiesen.das Urteil des Amtsgerichts Mannheim vom 17.12.2008 ( 8 C 245/08 ) aufzuheben;.
das Urteil des Amtsgerichts Mannheim vom 17.12.2008 (Az. 8 C 245/08 ) aufzuheben und die Klage abzuweisen.
- BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 279/06
Geltendmachung von Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung
Auszug aus LG Mannheim, 03.06.2009 - 4 S 17/09
Von dieser Vorschrift sind jedenfalls solche Einwendungen erfasst, die sich (wie vorliegend) gegen eine formell ordnungsgemäße Abrechnung richten und darauf beruhen, dass es für einzelne, nach § 556 Abs. 1 BGB grundsätzlich umlagefähige Betriebskosten an einer vertraglichen Vereinbarung über deren Umlage fehlt (vgl. BGH, NJW 2008, 283 ff m.w.N.; NJW 2008, 1521).Nach der Gesetzesbegründung stellt die Bestimmung im Interesse der Ausgewogenheit dem Nachforderungsausschluss für den Vermieter (Abs. 3 Satz 3) einen Einwendungsausschluss für den Mieter gegenüber (vgl. Begr. in BT-Drs. 14/5663 S. 79, zitiert nach BGH, NJW 2008, 283 ff).
- BGH, 13.01.2004 - VI ZB 53/03
Auslegung einer Berufungsschrift; Anforderungen an die Bezeichnung des …
Auszug aus LG Mannheim, 03.06.2009 - 4 S 17/09
Deshalb ist n der Formvorschrift des § 519 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ach ständiger Rechtsprechung nur entsprochen, wenn bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist zweifelsfrei angegeben wird, für wen und gegen wen das Rechtsmittel eingelegt werden soll vgl. nur BGH, NJW-RR 2004, 572 [BGH 13.01.2004 - VI ZB 53/03] f m.w.N.). - BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 295/07
Abgrenzung zwischen formeller Wirksamkeit und inhaltliche Richtigkeit einer …
Auszug aus LG Mannheim, 03.06.2009 - 4 S 17/09
Grund hierfür ist allerdings, dass die Erläuterung des angewandten Verteilungsschlüssel nicht in jedem Fall Voraussetzung für eine formell ordnungsgemäße Abrechnung ist (vgl. BGH, NJW 2009, 283 ff).