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   LG Mannheim, 03.06.2009 - 4 S 17/09   

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https://dejure.org/2009,35495
LG Mannheim, 03.06.2009 - 4 S 17/09 (https://dejure.org/2009,35495)
LG Mannheim, Entscheidung vom 03.06.2009 - 4 S 17/09 (https://dejure.org/2009,35495)
LG Mannheim, Entscheidung vom 03. Juni 2009 - 4 S 17/09 (https://dejure.org/2009,35495)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung eines Vermieters nach Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung; Anspruch eines Vermieters gegen einen Mieter auf Ersetzung von Grundsteuerkosten ohne entsprechende Vereinbarung hinsichtlich ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Mannheim, 17.12.2008 - 8 C 245/08

    Wohnraummiete: Vereinbarung der Umlage der Grundsteuer

    Auszug aus LG Mannheim, 03.06.2009 - 4 S 17/09
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Mannheim vom 17.12.2008 (Az. 8 C 245/08 ) wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Amtsgerichts Mannheim vom 17.12.2008 ( 8 C 245/08 ) aufzuheben;.

    das Urteil des Amtsgerichts Mannheim vom 17.12.2008 (Az. 8 C 245/08 ) aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 279/06

    Geltendmachung von Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus LG Mannheim, 03.06.2009 - 4 S 17/09
    Von dieser Vorschrift sind jedenfalls solche Einwendungen erfasst, die sich (wie vorliegend) gegen eine formell ordnungsgemäße Abrechnung richten und darauf beruhen, dass es für einzelne, nach § 556 Abs. 1 BGB grundsätzlich umlagefähige Betriebskosten an einer vertraglichen Vereinbarung über deren Umlage fehlt (vgl. BGH, NJW 2008, 283 ff m.w.N.; NJW 2008, 1521).

    Nach der Gesetzesbegründung stellt die Bestimmung im Interesse der Ausgewogenheit dem Nachforderungsausschluss für den Vermieter (Abs. 3 Satz 3) einen Einwendungsausschluss für den Mieter gegenüber (vgl. Begr. in BT-Drs. 14/5663 S. 79, zitiert nach BGH, NJW 2008, 283 ff).

  • BGH, 13.01.2004 - VI ZB 53/03

    Auslegung einer Berufungsschrift; Anforderungen an die Bezeichnung des

    Auszug aus LG Mannheim, 03.06.2009 - 4 S 17/09
    Deshalb ist n der Formvorschrift des § 519 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ach ständiger Rechtsprechung nur entsprochen, wenn bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist zweifelsfrei angegeben wird, für wen und gegen wen das Rechtsmittel eingelegt werden soll vgl. nur BGH, NJW-RR 2004, 572 [BGH 13.01.2004 - VI ZB 53/03] f m.w.N.).
  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 295/07

    Abgrenzung zwischen formeller Wirksamkeit und inhaltliche Richtigkeit einer

    Auszug aus LG Mannheim, 03.06.2009 - 4 S 17/09
    Grund hierfür ist allerdings, dass die Erläuterung des angewandten Verteilungsschlüssel nicht in jedem Fall Voraussetzung für eine formell ordnungsgemäße Abrechnung ist (vgl. BGH, NJW 2009, 283 ff).
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